Diese AGB gelten für alle Käufe und Werkstattaufträge bei der Whitestone Motorcycles AG – im Onlineshop Whitestone Cycles und im Geschäft in Bellach, für Velos, E-Bikes, Motorräder, Zubehör und Dienstleistungen.
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin und Vertragspartei ist die Whitestone Motorcycles AG, Gewerbestrasse 21, 4512 Bellach, UID CHE-347.730.047, Telefon 032 618 02 09, E-Mail info@whitestone-motorcycles.com (nachfolgend «Whitestone»). Whitestone tritt im Fahrradbereich unter der Bezeichnung «Whitestone Cycles» und im Motorradbereich unter «Whitestone Motorcycles» auf. Beides sind Bereiche derselben Gesellschaft.
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Whitestone und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), insbesondere für:
- Käufe im Onlineshop Whitestone Cycles www.whitestone-cycles.ch und im Geschäft in Bellach;
- Werkstatt-, Service- und weitere Dienstleistungen;
- Probefahrten.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, zum Beispiel ein Kaufvertrag über ein Motorrad oder ein Fahrrad, gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Whitestone ihnen schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Massgebend ist die Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gilt. Die AGB sind im Onlineshop abrufbar, können als PDF gespeichert werden und liegen im Geschäft auf.
2. Kundschaft
2.1 Das Angebot richtet sich an Privatpersonen (Konsumenten) und an Geschäftskunden. Wo diese AGB für Konsumenten etwas anderes vorsehen oder das Gesetz Konsumenten zwingend besserstellt, gilt dies nur für Konsumenten.
2.2 Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen für einen Vertrag die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung, ausser bei Käufen, die sie aus ihrem frei verfügbaren Vermögen (z. B. Taschengeld) bezahlen. Whitestone kann einen Nachweis der Zustimmung verlangen.
2.3 Der Onlineshop liefert nur an Adressen in der Schweiz.
B. Kauf von Produkten
3. Angebot und Vertragsschluss im Onlineshop
3.1 Die Darstellung der Produkte im Onlineshop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung. Abbildungen können vom gelieferten Produkt in Farbe und Ausstattungsdetails leicht abweichen. Massgebend sind die Produktbeschreibung und die Angaben des Herstellers.
3.2 Der Bestellvorgang läuft so ab:
- Produkte in den Warenkorb legen;
- Kontakt- und Lieferdaten eingeben sowie Liefer- und Zahlungsart wählen;
- auf der Übersichtsseite alle Angaben prüfen und bei Bedarf korrigieren;
- diese AGB akzeptieren durch die Bestellung mit dem Button «Jetzt bezahlen» bzw. «Kostenpflichtig bestellen» absenden.
- Bis zum Absenden können alle Eingaben jederzeit korrigiert oder der Vorgang abgebrochen werden.
3.3 Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Whitestone bestätigt den Eingang innert nützlicher Frist per E-Mail (Eingangsbestätigung). Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Whitestone die Bestellung per E-Mail annimmt (Auftrags- oder Versandbestätigung), spätestens mit dem Versand oder der Bereitstellung zur Abholung.
3.4 Whitestone kann eine Bestellung innert 5 Werktagen ablehnen, insbesondere wenn ein Produkt nicht lieferbar ist oder ein offensichtlicher Preis- oder Beschreibungsfehler vorliegt. Bereits bezahlte Beträge werden innert 30 Werktagen über das verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
3.5 Im Geschäft in Bellach kommt der Vertrag mit der Einigung über Produkt und Preis zustande, bei Bestellungen mit der unterzeichneten Bestellung oder Auftragsbestätigung.
4. Preise
4.1 Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken (CHF), inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und allfälliger vorgezogener Recyclinggebühren (z. B. für Akkus).
4.2 Versandkosten, Sperrgut-Zuschläge (z. B. für Velos) und allfällige Gebühren für Zahlungsarten werden im Checkout vor dem Absenden der Bestellung separat und vollständig angezeigt.
4.3 Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Preise im Onlineshop und im Geschäft können voneinander abweichen.
5. Zahlung
5.1 Im Onlineshop stehen die im Checkout angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung, derzeit Kredit- und Debitkarten, Apple Pay, Google Pay, Shop Pay, Klarna und TWINT. Die Belastung erfolgt bei der Bestellung. Im Geschäft kann bar, mit Bargeld, Kredit- und Debitkarten oder mit TWINT bezahlt werden.
5.2 Bei Kauf auf Rechnung (nur nach Vereinbarung, z. B. für Werkstattleistungen oder Geschäftskunden) ist der Rechnungsbetrag innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.3 Bei Fahrzeugen und Spezialbestellungen kann Whitestone eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen. Die Anzahlung wird an den Kaufpreis angerechnet.
5.4 Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er nach einer Mahnung in Verzug. Ab dann schuldet er einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Für die zweite und jede weitere Mahnung kann Whitestone eine Mahngebühr von CHF 20 verrechnen.
Mahnungsabstufungen:
- Zahlungserinnerung ab Tag 11 nach Rechnungserhalt, mit Frist von 10 Tage
- 1. Mahnung ab Tag 21 nach Rechnungserhalt, mit Frist von 10 Tagen
- 2. Mahnung mit Betreibungshinweis / Inkasso nach 31 Tagen Nach Rechnungserhalt, mit Frist von 5 Tagen
- Einleitung Inkasso / Betreibung ab Tag 36
6. Lieferung und Abholung
6.1 Whitestone liefert per Post oder Kurier an die angegebene Adresse in der Schweiz. Die voraussichtliche Lieferfrist wird im Onlineshop beim Produkt oder in der Bestätigung angegeben. Lagerware wird in der Regel innert 3–5 Werktagen geliefert.
6.2 Velos werden vormontiert versandt. Die Endmontage (z. B. Lenker, Pedale) ist nach der beiliegenden Anleitung vorzunehmen. Whitestone empfiehlt, das Velo vor der ersten Fahrt fachgerecht prüfen und einstellen zu lassen, bei Kauf über Whitestone in der Werkstatt in Bellach. Bei einer Heimlieferung durch Whitestone, werden die Velos endmontiert.
6.3 Motorräder und andere Fahrzeuge werden grundsätzlich im Geschäft in Bellach übergeben. Eine Lieferung erfolgt nur nach Vereinbarung und gegen Verrechnung.
6.4 Bestellungen können, wo im Check-out angeboten, kostenlos im Geschäft in Bellach abgeholt werden. Whitestone informiert per E-Mail, sobald die Ware bereitliegt. Die Ware wird 14 Tage reserviert.
6.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind. Für Folgelieferungen fallen keine zusätzlichen Versandkosten an.
6.6 Wird eine angegebene Lieferfrist um mehr als 30 Tage überschritten, kann der Kunde Whitestone schriftlich oder per E-Mail eine angemessene Nachfrist setzen. Nach deren Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Beträge werden innert 30 Werktagen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche richten sich nach Ziff. 19.
6.7 Kann eine Sendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden (z. B. falsche Adresse, Nichtabholung), trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
6.8 Lieferfristen auf Grund Lieferverzug der Hersteller => Whitestone hat keinen Einfluss auf Produktion und Zuteilung der Produkte seitens Hersteller
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm bezeichnete Person auf den Kunden über, bei Abholung mit der Aushändigung im Geschäft. Gegenüber Geschäftskunden gehen sie mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.
8. Eigentumsvorbehalt
Bei Kauf auf Rechnung, mit Anzahlung oder in Raten bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Whitestone. Whitestone ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Betreibungsamt eintragen zu lassen (Art. 715 ZGB). Der Kunde wirkt dabei mit.
9. Annullierung, Rückgabe und Umtausch
9.1 Eine Bestellung ist verbindlich. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht in der Schweiz nicht.
9.2 Solange eine Bestellung von Lagerware noch nicht versandtbereit- oder zur Abholung bereitgestellt ist, kann der Kunde sie kostenlos per E-Mail annullieren.
9.3 Spezialbestellungen (z. B. für den Kunden bestellte, konfigurierte oder angepasste Velos, Motorräder und Teile) können nur mit Zustimmung von Whitestone annulliert werden. Whitestone kann in diesem Fall eine Entschädigung von 10 % des Kaufpreises, höchstens CHF 500, verlangen. Weist der Kunde einen geringeren Schaden nach, ist nur dieser geschuldet. Weist Whitestone einen höheren Schaden nach (z. B. Retourkosten des Lieferanten), kann sie diesen verlangen.
9.4 Freiwilliges Rückgaberecht: Unbenutzte Ware in Originalverpackung und mit Kaufbeleg kann innert 10 Tagen nach Erhalt in Absprache mit Whitestone zurückgegeben werden. Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Whitestone erstattet den Kaufpreis innert 30 Tagen nach Eingang über das ursprüngliche Zahlungsmittel oder stellt auf Wunsch eine Gutschrift aus. Ausgenommen sind Spezialbestellungen, Fahrzeuge, montierte, eingebaute oder bereits verwendete Teile, Software und Lizenzen sowie Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können (z. B. getragene Bekleidung und Helme mit entfernten Siegeln).
9.5 Die Rechte des Kunden bei mangelhafter Ware (Ziff. 11) werden durch diese Ziffer nicht eingeschränkt.
10. Prüfung und Mängelrüge
10.1 Der Kunde prüft die Ware nach Erhalt, spätestens nach 3 Tagen.
10.2 Transportschäden, Falsch- oder unvollständige Lieferungen und andere offensichtliche Mängel meldet er innert 5 Tagen nach Erhalt per E-Mail an info@whitestone-cycles.ch, info@whitestone-motorcycles.com, oder telefonisch, wenn möglich mit Fotos. Eine grob beschädigte Verpackung sollte dem Zusteller gegenüber sofort beanstandet werden.
10.3 Mängel, die erst später erkennbar werden (versteckte Mängel), meldet der Kunde sofort nach ihrer Entdeckung.
10.4 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Meldung, gilt die Ware hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt (Art. 201 OR).
11. Gewährleistung
11.1 Whitestone gewährleistet, dass die Ware bei der Übergabe die zugesicherten Eigenschaften hat und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern (Art. 197 OR).
11.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt:
| Kundschaft | Neuware | Occasionen |
|---|---|---|
| Konsumenten | 2 Jahre | 1 Jahr |
| Geschäftskunden | 1 Jahr | keine Gewährleistung, soweit nicht anders vereinbart |
Die Frist beginnt mit der Übergabe bzw. der Zustellung. Vorbehalten bleibt ein Ausschluss der Gewährleistung bei Occasionsfahrzeugen nach Ziff. 11.7.
11.3 Bei einem Mangel beseitigt Whitestone diesen nach ihrer Wahl zuerst durch Reparatur (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines gleichwertigen neuen Ersatzprodukts. Die Kosten dafür trägt Whitestone, einschliesslich der Rücksendekosten für per Post versandte Kleinteile, wenn der Mangel bestätigt wird. Fahrzeugtransporte zur Rückgabe sind kostenpflichtig und werden dem Kunden verrechnet.
11.4 Gelingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innert angemessener Frist, ist sie unmöglich oder lehnt Whitestone sie ab, kann der Kunde nach seiner Wahl:
den Vertrag rückgängig machen und den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware zurückverlangen (Wandelung), oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Minderung).
Bei geringfügigen Mängeln kann das Gericht statt der Wandelung eine Minderung zusprechen (Art. 205 Abs. 2 OR). Allfällige Schadenersatzansprüche richten sich nach Ziff. 19.
11.5 Keine Mängel im Sinne dieser Ziffer sind:
- normale Abnützung von Verschleissteilen, z. B. Reifen, Schläuche, Kette, Antriebsriemen, Kettenblätter, Ritzel, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Züge, Lager, Griffe;
- der natürliche Kapazitätsverlust von Akkus im Rahmen der Herstellerangaben (ein vorzeitiger oder ungewöhnlicher Kapazitätsverlust oder ein Defekt des Akkus ist hingegen ein Mangel);
- Schäden durch unsachgemässe Verwendung, Unfall, Sturz, Wettkampfeinsatz (sofern das Produkt dafür nicht bestimmt ist), Überlastung oder fehlende oder unsachgemässe Pflege und Wartung gemäss Herstellervorgaben;
- Schäden durch Umbauten, Tuning oder Leistungssteigerung, insbesondere bei E-Bikes und Motorrädern, sowie durch Reparaturen Dritter, die nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
Dies gilt jeweils nur, soweit der Schaden auf diese Ursachen zurückgeht.
11.6 Gewährleistungsansprüche meldet der Kunde unter Vorlage des Kaufbelegs. Velos, E-Bikes und Motorräder bringt er zur Prüfung in die Werkstatt in Bellach. Ist ihm das nicht zumutbar, vereinbart Whitestone mit ihm eine andere Lösung.
11.7 Occasionsfahrzeuge «ab Platz»: Bei gebrauchten Motorrädern, E-Bikes und Velos (Occasionsfahrzeugen) kann die Gewährleistung im Kaufvertrag vollständig ausgeschlossen werden (Art. 199 OR), z. B. mit dem Vermerk «ab Platz, ohne Gewährleistung» oder «gekauft wie gesehen». Ein solcher Ausschluss gilt nur, wenn er im Kaufvertrag oder auf der Quittung für das einzelne Fahrzeug ausdrücklich vereinbart und vom Kunden unterzeichnet oder bestätigt wurde. Im Onlineshop gilt der Ausschluss mit Platzierung der Bestellung. Diese AGB allein schliessen die Gewährleistung nicht aus. Auch bei einem Ausschluss haftet Whitestone weiterhin:
- für Mängel, die sie dem Kunden absichtlich verschwiegen hat (Art. 199 OR);
- für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften (z. B. Kilometerstand, Unfallfreiheit, bestandene Motorfahrzeugkontrolle);
- für Mängel, mit denen der Kunde vernünftigerweise nicht rechnen musste, weil sie den wirtschaftlichen Zweck des Kaufs vereiteln.
Whitestone hält bekannte Mängel und den Zustand des Fahrzeugs in einem Zustandsprotokoll fest, das Bestandteil des Kaufvertrags ist.
12. Herstellergarantie
12.1 Viele Hersteller gewähren eigene, freiwillige Garantien (z. B. Neufahrzeuggarantie, Rahmengarantie). Diese richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Whitestone unterstützt den Kunden bei deren Geltendmachung.
12.2 Herstellergarantien gelten zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung von Whitestone und schränken diese nicht ein.
12.3 Whitestone unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung nach bestem Wissen und Gewissen. Verzögerungen, Abgelehnte Gewährleistungsanfragen, nichtbeantworten von Anträgen oder anderen Versäumnissen seitens Hersteller oder Zwischenhändler, entbinden Whitestone von jeglicher Gewährleistungspflicht.
C. Werkstatt, Dienstleistungen und Probefahrten
13. Werkstattauftrag und Kostenvoranschlag
13.1 Werkstatt- und Serviceaufträge (z. B. Service, Reparatur, Montage, Einstellung, Umbau, Bikefitting) werden im Geschäft in Bellach, telefonisch oder über die Online-Terminbuchung erteilt. Whitestone hält den Auftrag auf einem Auftragsschein fest.
13.2 Preise für Standardleistungen richten sich nicht nach einer aktuellen Preisliste. Alle Arbeiten werden nach Aufwand zum jeweiligen Stundenansatz verrechnet, zuzüglich Material und Ersatzteile.
13.3 Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Zeichnet sich ab, dass er um mehr als 10 % überschritten wird, holt Whitestone vorgängig die Zustimmung des Kunden ein. Ohne Kostenvoranschlag holt Whitestone eine Zustimmung nach eigenem Ermessen ein, wenn die Arbeiten innerhalb einer mündlich oder schriftlich angewiesenen Arbeitsleistung des Kunden befinden.
13.4 Stellt Whitestone während der Arbeiten weitere Mängel fest, informiert sie den Kunden und führt zusätzliche Arbeiten nur mit seiner Zustimmung aus. Ausgenommen sind geringfügige, sicherheitsrelevante Arbeiten bis CHF 150.
13.5 Ist der Kunde nicht erreichbar, führt Whitestone nur den ursprünglichen Auftrag aus. Sicherheitsrelevante Mängel hält sie auf dem Auftragsschein fest.
14. Ausführung
14.1 Whitestone führt die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben der Hersteller und eigener fachlicher Erfahrungen aus. Sie verwendet Original- oder gleichwertige Ersatzteile.
14.2 Genannte Fertigstellungstermine sind Richtwerte. Verzögerungen, z. B. wegen Lieferfristen für Ersatzteile, teilt Whitestone dem Kunden nur mit, wenn diese länger als 14 Tage dauern.
14.3 Ausgebaute Teile werden auf Wunsch ausgehändigt, sonst fachgerecht entsorgt. Ausgenommen sind Teile, die an einen Hersteller zurückgehen (Garantie- und Austauschteile).
14.4 Whitestone darf Fahrzeuge zur Prüfung der ausgeführten Arbeiten auf einer Probefahrt bewegen.
14.5 Arbeiten an Teilen, die der Kunde selbst mitbringt, führt Whitestone nach Absprache aus. Für Mängel dieser Teile leistet sie keine Gewähr. Die Gewährleistung für die Montagearbeit bleibt bestehen. Whitestone behält sich vor, für von Kunden selbst mitgebrachte Teile eine Fremdmaterialgebühr von bis zu 10% des Warenwerts gemäss Lieferantenpreisliste, aber maximal CHF 50, zu erheben.
14.6 Bei E-Bikes und Motorrädern nimmt Whitestone keine Veränderungen vor, welche die gesetzlichen Vorschriften oder die Typengenehmigung verletzen (z. B. Tuning von Motorunterstützung oder Leistung, Montage von Zubehör ohne Eignungsbestätigung, etc.).
15. Abholung, Aufbewahrung und Retentionsrecht
15.1 Whitestone informiert den Kunden, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind. Der Kunde holt das Fahrzeug oder den Gegenstand innert 14 Tagen ab und bezahlt dabei die Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
15.2 Nach Ablauf dieser Frist kann Whitestone ein Lagergeld von CHF 5 pro Tag für Velos und E-Bikes bzw. CHF 10 pro Tag für Motorräder verrechnen. Die Aufbewahrung erfolgt dann auf Gefahr des Kunden, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Whitestone.
15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung kann Whitestone das Fahrzeug oder den Gegenstand zurückbehalten (Retentionsrecht, Art. 895 ZGB). Holt der Kunde einen Gegenstand trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht innert 6 Monaten ab, kann Whitestone ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen verwerten lassen und ihre Forderungen mit dem Erlös verrechnen.
15.4 Zeiträume für Fahrzeuge welche Kunden bei Whitestone überwintern lassen, werden vertraglich vereinbart. Beide Parteien können die Überwinterungszeit jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen auflösen. Nach Ablauf dieser Frist treten 15.1 ff in Kraft.
16. Obhut über Kundenfahrzeuge
16.1 Whitestone bewahrt Kundenfahrzeuge sorgfältig in abgeschlossenen Räumen auf.
16.2 Der Kunde entfernt vor der Abgabe Wertsachen, lose Zubehörteile und Gepäck. Für nicht angemeldete Gegenstände haftet Whitestone nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
17. Gewährleistung für Werkstattleistungen
17.1 Whitestone leistet Gewähr, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt sind. Die Frist beträgt 2 Jahre ab Abholung (Art. 371 OR). Für eingebaute neue Ersatzteile gilt Ziff. 11.
17.2 Der Kunde meldet Mängel sofort nach ihrer Entdeckung. Whitestone beseitigt Mängel der Arbeit kostenlos durch Nachbesserung. Gelingt dies nicht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Art. 368 OR).
18. Probefahrten und Ersatzfahrzeuge
18.1 Probefahrten und Nutzung von Ersatzfahrzeugleistungen mit Motorrädern und E-Bikes der Kategorie S-Pedelec setzen einen gültigen Führerausweis der erforderlichen Kategorie und einen amtlichen Ausweis voraus. Whitestone kann eine Kaution von CHF 100 verlangen.
18.2 Der Kunde fährt mit angemessener Schutzausrüstung (bei Motorrädern mindestens Helm, bei E-Bikes Helm gemäss Vorschrift, bei Fahrrädern Helm empfohlen) und beachtet die Verkehrsregeln sowie die Anweisungen von Whitestone. Bussen während der Probefahrt oder der Nutzung eines Ersatzfahrzeug trägt der Kunde.
18.3 Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert und Voll-Kasko versichert. Verursacht der Kunde einen Schaden am Fahrzeug fahrlässig, haftet er für den Selbstbehalt der Versicherung, höchstens CHF 2’000. Bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss) haftet er für den gesamten Schaden, soweit die Versicherung ihn nicht deckt oder Rückgriff nimmt.
18.4 Whitestone behält sich vor, für die Nutzung von Ersatzfahrzeugen eine Gebühr von maximal CHF 50 pro Tag zu erheben.
D. Schlussbestimmungen
19. Haftung
19.1 Whitestone haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Ebenso haftet sie für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
19.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Whitestone nur für den unmittelbaren Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, z. B. entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug, ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
19.3 Whitestone haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs, z. B. Lieferengpässe von Herstellern, behördliche Massnahmen, Naturereignisse oder Pandemien. Die Rechte des Kunden nach Ziff. 6.6 bleiben vorbehalten.
20. Sicherheit und Nutzung
20.1 Der Kunde beachtet die Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der Hersteller sowie die Strassenverkehrsvorschriften, insbesondere zu Ausrüstung, Kontrollschild, Versicherung, Helmpflicht und Mindestalter bei E-Bikes (Pedelecs und S-Pedelecs) und Motorrädern.
20.2 Kindersitze bei Velos, Anhänger und Gepäckträger dürfen nur an dafür zugelassenen Fahrzeugen und innerhalb der zulässigen Gesamtgewichte verwendet werden.
20.3 Whitestone empfiehlt regelmässige Servicearbeiten gemäss Herstellervorgaben und lehnt jegliche Gewährleistungen durch Nichteinhaltung von Serviceintervallen ab.
21. Datenschutz
21.1 Whitestone bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, die im Onlineshop abrufbar ist.
21.2 Whitestone gibt Daten an Dritte weiter, soweit dies für die Vertragsabwicklung nötig ist, z. B. an Shopify (Shop-Betrieb), Zahlungsdienstleister, Transportunternehmen, Hersteller (Garantiefälle) und Versicherungen (Probefahrten).
21.3 Newsletter und Werbe-E-Mails erhält der Kunde nur mit seiner Einwilligung. Ausgenommen ist Werbung für eigene ähnliche Produkte an bestehende Kunden, die bei der Erhebung ihrer Adresse auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wurden (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG). Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
22. Kundenkonto und Website
22.1 Ein Kundenkonto ist freiwillig. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und meldet einen Missbrauch umgehend. Whitestone kann ein Konto bei Missbrauch (z. B. Betrugsversuch) sperren.
22.2 Texte, Bilder, Logos und die Marken «Whitestone Cycles» und «Whitestone Motorcycles» sind geschützt. Ihre Verwendung ausserhalb des privaten Gebrauchs bedarf der vorherigen Zustimmung von Whitestone.
22.3 Das automatisierte Auslesen des Onlineshops (z. B. durch Scraper) ohne Zustimmung ist untersagt.
23. Abtretung und Verrechnung
23.1 Whitestone darf Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abtreten, insbesondere zum Inkasso, oder Agenturen und Banken zu Leasing- und Finanzierung.
23.2 Der Kunde darf nur mit Forderungen verrechnen, die Whitestone anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Die Verrechnung mit Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten.
24. Änderungen der AGB
Whitestone kann diese AGB jederzeit ändern. Die geänderte Fassung gilt für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben unberührt.
25. Teilnichtigkeit
Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
26.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
26.2 Gerichtsstand ist Solothurn. Für Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung: Sie können an ihrem Wohnsitz oder am Sitz von Whitestone klagen und werden an ihrem Wohnsitz eingeklagt (Art. 32 ZPO).
Bellach, 01. September 2026 – Version 1.0
Whitestone Motorcycles AG